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Geschaftsbedingungen


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN



Artikel 1


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Immobilienmakler (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen einem Immobilienmakler (im Folgenden: Makler) und einer natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden Auftraggeber), die einen schriftlichen Vertrag mit dem Makler über die Vermittlung abschließt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber geschlossenen Vermittlungsvertrages.



Artikel 2


Bestimmte Begriffe und Namen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Bedeutung: \ Immobilienmakler- LIPA NEKRETNINE, OBALA KNEZA BRANIMIRA 4a, Zadar


Immobilienvermittlung sind Handlungen von Immobilienmaklern über die Verbindung des Auftraggebers mit einem Dritten sowie Verhandlungen und Vorbereitungen zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die Gegenstand einer bestimmten Immobilie sind, insbesondere beim Kauf, Verkauf, Tausch, Vermietung , Verpachtung , etc.


Auftraggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die mit einem Immobilienmakler (Verkäufer, Käufer, Mieter, Vermieter, Vermieter, Mieter und sonstige mögliche Immobilienbeteiligte) einen schriftlichen Maklervertrag abschließt.


Das Maklerhonorar ist der Betrag, den der Kunde dem Makler für Maklerleistungen zu zahlen hat.



IMMOBILIENANGEBOT



Artikel 3


Unser Angebot basiert auf den schriftlichen und mündlichen Angaben des Auftraggebers. Es besteht die Möglichkeit von Fehlern in der Beschreibung und dem Preis der Immobilie und die Möglichkeit, dass die inserierte Immobilie bereits verkauft, vermietet wurde oder der Eigentümer der Immobilie den Verkauf aufgegeben hat.


Der Empfänger (Auftraggeber), hat unsere Angebote und Mitteilungen geheim zu halten und darf sie nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeben.



IMMOBILIENPREISE



Artikel 4


Die Immobilienpreise werden in Euro dargestellt und sind in dem entsprechenden Kuna-Äquivalent zu zahlen.



VERMITTLUNGSVEREINBARUNG



Artikel 5


Der Maklervertrag verpflichtet den Makler, mit dem Auftraggeber eine Person in Verbindung zu setzen, die mit ihm über den Vertragsabschluss verhandeln würde, und der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm bei Vertragsabschluss eine bestimmte Provision zu zahlen.


Der Vermittlungsvertrag (im Folgenden: Vermittlungsvertrag) kommt zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber zustande. Der Maklervertrag muss wahrheitsgemäße, genaue und vollständige Angaben über den Verkauf/Kauf der Immobilie enthalten.



VERMITTLUNGSGEBÜHR



Artikel 6


Dem Makler steht ein Vermittlungshonorar in Höhe von insgesamt 3% (im Folgenden: Honorar) zu.


Der Makler ist verpflichtet, für seine Tätigkeit ein Honorar in der im Vermittlungsvertrag festgelegten Höhe zu erheben.


Der Makler erwirbt unmittelbar nach Abschluss des ersten von den Vertragsparteien abgeschlossenen Rechtsaktes (Vorvertrag oder Kaufvertrag) den Anspruch auf die Vermittlungsentschädigung in vollem Umfang.


Auf die Höhe der Gebühr wird 25 % Mehrwertsteuer erhoben



AN UND VERKAUF


Die Provision wird als Prozentsatz des insgesamt erzielten Betrags des Verkaufspreises berechnet


Höchste Gesamtprovision 6%.



KAUF


Vermittlungsprovision beim Verkauf von Immobilien (vom Verkäufer verrechnet) 2-4%, jedoch nicht weniger als 7.500,00 kn



VERKAUF


Vermittlungsprovision beim Immobilienkauf (wird vom Käufer berechnet, wenn wir eine Immobilie suchen, die nicht in unserem Angebot ist) 1-3%, jedoch nicht weniger als 7.000,00 kn



ERSATZ


Beim Rückgabe von Immobilien wird von jeder Tauschpartei eine Provision berechnet, und der Prozentsatz berechnet sich aus dem Wert der Immobilie, die die Partei durch den Umtausch von 2-3% erworben hat, jedoch nicht weniger als 8.000,00 HRK.



SCHLUSSBESTIMMUNGEN



Artikel 7


Für die Beziehungen zwischen dem Vermittler und der Agentur und anderen betroffenen Personen, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vermittlervertrag geregelt werden, gelten die Bestimmungen des Immobilienvermittlungsgesetzes und des Schuldrechtsgesetzes. Für gerichtliche Streitigkeiten ist das örtlich zuständige Gericht zuständig.



FAQ



Was ist ein Katasterplan?


Der Katasterplan ist eine kollektive grafische Darstellung von Katasterdaten, die Daten zu Katasterparzellennummern, Grenzen und anderen Grenzen von Katasterparzellen, Grenzen von Katasterparzellen, Gebäuden und anderen Strukturen, Hausnummern von Gebäuden und Terminologie (Ruinen, Straßen, Plätze und andere Terminologie). ). Der Katasterplan wird in den Katasterämtern geführt und gepflegt.


Im Laufe der Geschichte sind Katasterpläne als Produkt verschiedener Landvermessungen in verschiedenen Koordinatensystemen entstanden und wurden in analoger Form erhalten und gepflegt. Alle diese analogen Katasterpläne wurden in digitale Form übersetzt, wobei der Zustand des Papiers durch verfügbare Technologien originalgetreu vom Papier in digitale Form kopiert wurde. Heute wird der Katasterplan als Produkt der Katastervermessung in digitaler Form erstellt.


Die Katasterpläne zeigen die Katasterparzellen so, dass ihre Grenzen, die darauf bebauten Gebäude und die Nummern der Katasterparzellen ersichtlich sind. Aus dem Katasterplan wird eine öffentliche Urkunde „Kopie des Katasterplans“ ausgestellt, die belegt, dass die Katasterparzelle im Katasterplan dargestellt ist.


Die über den Katasterdaten-Viewer veröffentlichten Katasterpläne wurden nach offiziellen staatlichen Parametern (7P) in ein neues Datum und eine neue Projektion (HTRS96 / TM) umgewandelt.



Was sind Landbücher?


Wie ermittelt man den Wert einer Immobilie?


Der Wert von Immobilien wird von vielen Faktoren beeinflusst und nur echte Marktexperten können den Marktwert von Immobilien bestimmen.


Der wichtigste Parameter ist natürlich die Lage und dann die Bebauung für Grundstücke und für Häuser, Wohnungen und Wohnungen sowie die Bauqualität, Erreichbarkeit, das Umfeld der Immobilie.


Einer der wichtigsten Faktoren ist die Anordnung der Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser, Straßen, Beleuchtung) sowie die Entfernung zu allen wichtigen Einrichtungen wie Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Säcke, Innenstadt etc.


Es ist sehr gut möglich, dass sich in derselben Straße oder in derselben Nachbarschaft Immobilien mit unterschiedlichen Preisen befinden. (…)


Daher empfehlen wir Ihnen eine Marktbewertung der Immobilie vorzunehmen, um den wahren Wert der Immobilie, die Sie kaufen oder verkaufen, sicherzustellen.



Kaufvertrag?


Der Vertrag über den Verkauf von Immobilien muss notariell beglaubigt sein (nur die Unterschrift des Verkäufers wird beglaubigt), muss genaue Angaben über die Immobilie und die Intabulandi-Klausel enthalten (als Teil des Vertrages oder als separates Dokument).


An einem Rechtsgeschäft beteiligte Personen müssen unter Angabe von Vor- und Nachname, Anschrift, OIB, Name und Sitz des Rechtsträgers etc. genau identifiziert werden.



Was ist eine tabellarische Aussage?


Eine tabellarische Aufstellung ist eine Erklärung des Grundstückseigentümers, mit der der Verkäufer dem Käufer nach Erhalt des gesamten Kaufbetrags ermöglicht, das Eigentum an der Immobilie ohne zukünftigen Widerspruch oder Einschränkungen zu registrieren. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer mit einer tabellarischen Aufstellung, die Eintragung der Eigentumsrechte zu seinen Gunsten und im eigenen Namen ohne weitere Rückfrage und Zustimmung zu veranlassen.


Der Verkauf von Immobilien umfasst neben der Eigentumsübertragung die Pflicht des Verkäufers, dem Käufer eine tabellarische Urkunde auszustellen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen oder den vereinbarten Preis bezahlt hat.


Wenn der Verkäufer kein tabellarisches Dokument ausstellen möchte und der Käufer alle seine Verpflichtungen erfüllt hat, hat der Käufer in diesem Fall das Recht, die Vertragsauflösung zu verlangen. Der Käufer kann vom Verkäufer die Ausstellung einer tabellarischen Urkunde (für die Übertragung von Eigentumsrechten im Grundbuch geeignete Unterlagen) klagen, wenn er seiner Verpflichtung nicht freiwillig nachkommen will.


Die Ausstellung eines tabellarischen Dokuments wird nicht dadurch verhindert, dass der Käufer den Kaufpreis nicht vollständig bezahlt hat. Es ist wichtig, dass er dies beabsichtigt. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine tabellarische Urkunde auszustellen, wenn die veräußerte Immobilie weder im Grundbuch noch der Verkäufer als Eigentümer eingetragen ist.


Kontant

Lipa Nekretnine

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Obala kneza Branimira 4a
23000 Zadar

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